Rost-Nennbreite von mind. 150 mm
Beträgt der Abstand zwischen dem Wandanschluss (Oberkante) der Abdichtung und dem Bodenniveau des Belags weniger als 150 mm (a) , müssen Roste mit einer Nennbreite von ≥ 150 mm verbaut werden. Selbiges gilt dann natürlich gerade auch für barrierefreie Übergänge, bei denen die Oberkante der Abdichtung am Tür-/Fensterelement unterhalb der Oberfläche des Belags endet.



