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Hinweise zu 4. Details - 4.4 Anschlüsse an Türen und Fenster

Aus dem Regelwerk „Fachregel für Abdichtungen | Flachdachrichtlinie“ des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), Ausgabe Januar 2026, ergeben sich maßgebliche Änderungen zur Sicherstellung einer fachkonformen Planung und Ausführung bei einer Reduzierung der Anschlusshöhe und bei barrierefreien Übergängen an Fenstern und Türen.  

Als Hersteller für Produkte zur Drainage und Entwässerung möchten wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Neuerungen erläutern. Nachstehend finden Sie ebenfalls passende und richtlinienkonforme Lösungen aus unserem Sortiment: 

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1. Neuerung

Rost-Nennbreite von mind. 150 mm

Beträgt der Abstand zwischen dem Wandanschluss (Oberkante) der Abdichtung und dem Bodenniveau des Belags weniger als 150 mm (a) , müssen Roste mit einer Nennbreite von ≥ 150 mm verbaut werden. Selbiges gilt dann natürlich gerade auch für barrierefreie Übergänge, bei denen die Oberkante der Abdichtung am Tür-/Fensterelement unterhalb der Oberfläche des Belags endet.

Unsere Lösung: 

Wir bieten Ihnen diverse Rost-Ausführungen mit einer Einlaufbreite ab 160 mm bereits in unserem Standardsortiment. 

2. Neuerung

Abstand von mind. 10 mm und max. 20 mm zur Fassade

Sowohl bei Reduzierung der Anschlusshöhe der Abdichtung über der Belagsoberfläche auf ≥ 50 mm als auch bei barrierefreien Übergängen ist ein Abstand der Rinnen und Roste von ≥ 10 mm und ≤ 20 mm einzuhalten, damit am Bauelement anfallendes Wasser ungehindert ablaufen kann und das Risiko eines Rückstaus minimiert wird. 

Unsere Lösung: 

Wir liefern auf Wunsch auch Distanzhalter für den richtlinienkonformen Abstand unserer Rinnen zur Fassade. Diese können mittels Schraubverbindungen flexibel entlang der Drainageöffnungen unserer Rinnen angebracht werden.

3. Neuerung

Öffnungsanteil von ≥ 50 % bei Rosten

Bei barrierefreien Übergängen müssen die direkt vor den Fenster- oder Türelementen verbauten Roste einen Öffnungsanteil von ≥ 50 % aufweisen.

Unsere Lösung: 

Viele unserer Rostabdeckungen, u. a. unsere Maschenroste sowie unsere 20 x 3 mm oder 7 x 7 mm Querstab- oder Längsstabroste, erfüllen diese Vorgaben. 

4. Neuerung

Bei barrierefreien Übergängen sind bei der Umsetzung nachfolgender Maßnahmen zur
Verhinderung einer Überflutung der Tür- und Fensterschwelle folgende Vorgaben zu beachten: 

a) Stelzlager-Höhe ≥ 20 mm (bei barrierefreien Übergängen)

Bei Belägen auf Stelzlagern ist eine Höhe der Stelzlager von ≥ 20 mm zu beachten. 

Unsere Lösung: 

Mit unserer Drainagerinne Fultura haben wir eine entsprechende Produktlösung inkl. Höhenverstellung über Stelzlager sowie Gelenkfüßen in zwei verschiedenen Verstellbereichen im Angebot. 

b) Drainagematten ≥ 15 mm kombiniert mit Stichkanälen (bei barrierefreien Übergängen)

Bei Belägen auf Bettungsmaterial ist der Einbau von Drainagematten nur mit einer Dicke von ≥ 15 mm unterhalb der Bettungsschicht gestattet. Zusätzlich müssen Stichkanäle mit einer rechteckigen Querschnittsfläche von ≥ 20 cm² im Abstand von max. 2,1 m untereinander verbaut werden. 

Unsere Lösungen

Drainagematten

Wir führen standardmäßig Drainagematten, wahlweise mit Glasgittergewebe oder Spezialvlies, mit einer Dicke von 16 mm in unserem Produktsortiment. 

Drainagematten-Adapter

Zur sicheren Lagefixierung der Drainagematten haben wir unseren innovativen Drainagematten-Adapter Connectus entwickelt. Dieser lässt sich mit unserer höhenverstellbaren Drainagerinne Hydra fest verschrauben und verhindert effektiv ein Verrutschen oder das Einfallen von Schmutz oder Kies. 

Stichkanal

Darüber hinaus bieten wir Ihnen mit unserem Stichkanal Subterra ein revisionierbares System mit variablem Aufbau über T-Stücke und Ecken sowie passende Kontrollschächte und Aufstockelemente. Unsere Stichkanäle weisen eine Querschnittsfläche von 28,5 cm² auf. 

Laibungsablauf

Mithilfe unseres durchdachten Laibungsablaufs ist auch in solchen Fällen ein direkter Rohranschluss von Rinnen möglich, wenn ein senkrechter Anschluss im Laibungsbereich nicht realisiert werden kann. Der Laibungsablauf wird unterhalb unserer Rinnen fest verschraubt und überbrückt vorhandene Tiefen von Laibung bzw. Bodenplatten bis zum Rohr.  

Selbstverständlich gehören auch passende Kunststoff-Stutzen zum optionalen Zubehör unserer Entwässerungsrinnen. 

Sonderlösungen

Achtung: Sollten aus technischen Gründen oder durch bauliche Gegebenheiten die Fachregeln nicht in allen Einzelheiten eingehalten werden, empfehlen wir, alle beteiligten Parteien schriftlich darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Sonderlösung handelt. 

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